Step-by-Step: Kontraktanlage

Step-by-Step: Kontraktanlage

Kontrakte bilden die Grundlage für die Verwendung der Dienstleistungen der Deutschen Post und legen fest, welche Sendungen genutzt werden können. Die konkrete Verwendung eines Kontraktes wird durch die Schnittstelle bestimmt.

Kontrakte werden immer nur in einer Dienstumgebung ("development" oder "productive") angelegt und stehen nur dort zur Verfügung.

A. Checkliste für erforderliche Informationen

Bevor mit der Konfiguration eines Kontrakts begonnen werden kann, müssen folgende Informationen von bzw. in Rücksprache mit der Deutschen Post vorliegen:

  1. Kundennummer (EKP-Nummern des Betreibers bzw. des Einlieferers)

  2. Vertragsinformationen (Kontrakte für die jeweils zu nutzenden Dienstleistungen)

1. Allgemeine Kontraktinformationen

Zunächst müssen allgemeine, grundlegende Informationen zu dem Kontrakt und den Beteiligten hinterlegt werden. Außerdem wird das verwendete Verfahren sowie die Teilnahmekennung hinterlegt.

Es stehen folgende Parameter zur Verfügung:

Einstellung

Beschreibung

Daten werden bereitgestellt bzw. festgelegt von …

Einstellung

Beschreibung

Daten werden bereitgestellt bzw. festgelegt von …

Kontraktbezeichnung

Interne Bezeichnung des Kontraktes



EKP des Kontraktinhabers

Kundennummer des Kontraktpartners bzw. des -inhabers

Deutsche Post

EKP des Einlieferers

Kundennummer des Einlieferers, der für die Einlieferung der Sendungen zuständig und verantwortlich ist

Deutsche Post

EKP Optimierer

Kundennummer des Optimierers, der für die Sendungsoptimierung zuständig und verantwortlich ist (bspw. der Betreiber, Anbieter oder Partner des Shops)

Deutsche Post

vorsteuerabzugsberechtigt





Verfahren

Angabe zum verwendeten Verfahren

Verfügbare Optionen (Einzelauswahl):

  • Nationale Brief und Dialgopostprodukte (Verfahren 10)

  • Dialogpostprodukte ohne DV-Freimachung (Verfahren 25)

Teilnahme

Teilnahmekennung



2. Einlieferungsart

Aktuell wird nur die Einlieferung unterstützt. Die Abholung einer Sendung muss mit der Deutschen Post besprochen und vereinbart werden.

Werden die Sendungen zu einer Einlieferungsstelle der Deutschen Post gebracht, muss die entsprechende Einlieferungsstelle für diesen Kontrakt hinterlegt werden.