Datenschutz und IT-Sicherheit

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, erheben oder nutzen, verpflichtet, technische und/oder organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheits- und Schutzanforderungen des BDSG erfüllt sind. Die Spezifizierung dieser Anforderungen ergibt sich aus der Anlage (zu § 9 Satz 1) BDSG.

Downloads und Dokumente

Hier finden Sie die jeweils aktuellen datenschutzrelevanten Dokumente. Für weitere Informationen steht unser Support gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente im Laufe der Zeit durch geänderte gesetzliche Anforderungen erweitert und/oder angepasst werden können. Gemäß unserer Datenschutzpolice sorgen wir aber auch bei Anpassungen dafür, dass das vereinbarte Schutzniveau erhalten bleibt. Sofern eine Vereinbarung / ein Vertrag zur Auftragsvereinbarung geschlossen wurde, sind die darin getroffenen Vereinbarungen und Maßnahmen bindend.

Technische und organisatorische Maßnahmen.pdf

Datenschutzkonzept BeBeyond - PRINT LOUNGE 2018_v1_3.pdf

Vertrag zur Auftragsvereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können, empfehlen wir, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO mit uns zu schließen. Hierfür haben wir eine standardisierte Vereinbarung erstellt, die wir unseren Kunden als PDF-Dokument zur Verfügung stellen. Bitte füllen Sie den Vertrag aus und lassen diesen je nach Rechtsform von Ihrem Vorstand, Geschäftsführer oder Inhaber unterzeichnen. Im Anschluss senden Sie uns dieses Dokument bitte unterschrieben und in doppelter Ausfertigung zu. Nach erfolgter Prüfung senden wir Ihnen ein von uns gegengezeichnetes Exemplar zu.

Für eine individuelle Vereinbarung setzen Sie sich bitte über unseren Support mit uns in Verbindung.

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